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23.02.2023

Mit Förderungen kann auch dieses Jahr wieder saustark gespart werden

Wie in jedem Jahr wurden auch in 2023 wieder verschiedene Änderungen der Förderungshöhe und Bedingungen der Förderung vorgenommen. Damit Sie auf dem aktuellen Stand bleiben und einen groben Überblick darüber haben, stellen wir Ihnen die wichtigsten Eckdaten hier kurz vor. Gerne Beraten wir Sie aber auch im Detail, wenn Sie die Förderung in Anspruch nehmen wollen.
 
Die Bundesregierung unterstützt Eigentümer von mindestens fünf Jahre alten Gebäuden bei der Sanierung und der Erneuerung ihrer Heizung. Wer die BEG-Förderung für die Heizung in Anspruch nehmen möchte, muss im Rahmen der Sanierung auch die Heizung erneuern. Die Förderung erfolgt in Form von attraktiven Zuschüssen, deren Höhe von der installierten und der zu installierenden Technik abhängt.

Wie hoch sind die Fördersätze?

Die Höhe der Basis-Fördersätze variiert je nach Art der Technologie. Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Brennstoffzellenheizungen werden beispielsweise mit 25% gefördert. Die Errichtung, Erweiterung oder der Umbau von Gebäude-/Wärmenetzen können je nach EE-Anteil mit 20% bzw. 30% gefördert werden. Der Anschluss an bestehende oder neue Gebäude-/Wärmenetze wird mit 25% bis 30% gefördert. Optimierungsmaßnahmen wie der hydraulische Abgleich erhalten eine Förderung von 15%. Holzheizungen werden mit 10% gefördert.

Wer eine Ölheizung oder eine funktionstüchtige Gasheizung (mindestens 20 Jahre alt) ersetzt, erhält einen zusätzlichen Austausch-Bonus von 10%. Für Solarthermieanlagen und Optimierungsmaßnahmen an der bestehenden Technik gibt es diesen Bonus jedoch nicht. Wichtig zu beachten ist, dass nach der Sanierung vollständig auf fossile Energien verzichtet werden muss, um den Bonus zu erhalten.

Wer sich für den Einbau einer Wärmepumpe entscheidet, kann einen zusätzlichen Bonus beantragen. 5% gibt es, wenn für das Vorhaben die Wärmequellen Erdreich, Grundwasser oder Abwasser erschlossen werden. Bei Verwendung von natürlichem Kältemittel gibt es ebenfalls einen Bonus von 5%. Beachten Sie jedoch, dass beide Boni nicht kumulierbar sind.

Unter welchen Bedingungen werden Holzheizungen weiter gefördert?

Seit Januar 2023 gibt es für Holzheizungen nur noch dann Fördermittel, wenn sie mit einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage kombiniert werden. Die Zusatzheizungen müssen so ausgelegt sein, dass sie den Warmwasserwärmebedarf eines Jahres zumindest bilanziell komplett decken können. Wenn auf die Ergänzung verzichtet wird, gibt es für Holzvergaserkessel, Pelletheizungen und wasserführende Kaminöfen keine Förderung mehr.

Kann ich die Effizienzhaus-Förderung mit der Förderung von Einzelmaßnahmen kombinieren?

Außerdem ist es seit Anfang des Jahres nicht mehr möglich, die Effizienzhaus-Förderung mit der Förderung von Einzelmaßnahmen zu kombinieren. Eine schrittweise Sanierung, die sowohl Einzelmaßnahmen als auch Effizienzhaus-Stufen umfasst, ist nur noch in getrennten Bauvorhaben möglich, die zeitlich und baulich voneinander abgegrenzt sind. Es gibt keinen festen zeitlichen Abstand zwischen den einzelnen Sanierungsschritten, aber es muss sich um separate Bauvorhaben handeln. Jeder Versuch, diese Regel zu umgehen, führt zur Rückabwicklung der Förderung. Zum Beispiel gilt die Baustelle als ein Bauvorhaben, wenn die Arbeiten ohne Unterbrechung in einem Zug für den nächsten Sanierungsschritt fortgesetzt werden. Daher ist es wichtig, eine klare Abgrenzung zwischen den verschiedenen Maßnahmen zu gewährleisten.

Infolgedessen ist es auch nicht mehr ohne weiteres möglich, die Effizienzhaus-Förderung mit der attraktiven Einzelmaßnahmenförderung Heizungstausch zu kombinieren. In diesem Fall muss beachtet werden, dass die Einzelmaßnahme "Heizungstausch" vor einer Beantragung der Effizienzhaus-Förderung abgeschlossen sein muss. Die Beantragung der Effizienzhaus-Förderung kann dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Lassen Sie sich ausführlich beraten!

Mehr Details können wir Ihnen liefern, wenn wir die genauen Ausgangsbedingungen kennen, die bei Ihnen vorliegen. Wir beraten Sie gerne ausführlich nach ein Begehung vor Ort und helfen Ihnen auch dabei die entsprechenden Anträge vorzubereiten, damit Sie die Fördergelder auch wirklich erhalten. Sprechen Sie uns einfach an!


Firma Sanitaer Saupe    |    Adolfstraße 14    |    31787 Hameln    |    Telefon: 05151-91 36 141      |    info@sanitaer-solar.de